Immobilien und Geldwäscherei: schwarzes Geld oder weisse Weste?

Ein heikles Thema: Was wird unter Geldwäscherei verstanden, Hans Graf?

Geld waschen heisst, Schwarzgeld also illegal erworbenes Geld rein zu waschen, sprich in Weissgeld umzuwandeln. Meist stammt schwarzes Geld aus illegalen Quellen wie Drogenhandel, Betrug oder Erpressung sowie anderen unsauberen Delikten. Das Bargeld, das illegal erworben wurde, muss nun in weisses Geld umgewandelt werden. Ansonsten ist es für den Besitzenden nicht verwertbar.

Klingt nach dunklen Machenschaften und das in Verbindung mit Immobilien?

Keine Bange, in der Schweiz gibt es griffige Gesetze gegen die Geldwäscherei: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1998/892_892_892/de

Auch kann ich Entwarnung geben, was den ortsüblichen Immobilienhandel angeht: Hier ist Geldwäscherei kaum möglich.

So gehe ich korrekt vor

Du willst dein Haus verkaufen, du findest einen Käufer und dieser überweist die Kaufsumme von seiner auf deine Bank. Dann ist das hundertprozentig korrekt.

Und hier lasse ich die Finger davon

Angenommen, ein privater Hausverkäufer inseriert sein Haus in einer Zeitung oder im Internet. Es meldet sich sogleich ein Interessent, dieser kommt flugs vorbei, schaut sich das Haus an und ist hell begeistert.
Sofort will er eine Anzahlung leisten als Reservierung und das in bar. Also legt er 50’000 Franken auf den Tisch. Der Hausverkäufer freut sich darüber, schlägt ein auf den Deal und bringt das Bargeld (CHF 50’000) zu seiner Bank.

Jetzt wird's problematisch

Der Bankangestellte muss sich ans GWG halten, das heisst er ist verpflichtet, die Due Diligence sorgfältig zu erledigen. Deshalb wird er so eine grosse Bargeldsumme nicht ohne Weiteres annehmen dürfen. Auch wenn er den Bankkunden seit Jahren kennt.

«Das Geldwäschereigesetz (GWG) gilt für Finanzintermediäre und regelt die Bekämpfung der Geldwäscherei, die Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung und die Sicherstellung der Sorgfalt bei Finanzgeschäften.» FINMA

Vielleicht klappt’s ja trotzdem, weil der Bankkunde dem Bankangestellten plausibel erklären kann, woher das Geld kommt und zu welchem Zwecke es dient. Oder er stückelt die Summe von 50’000 in kleinere Noten und zahlt jeweils etwa 5’000 in unregelmässigen Abständen ein.

Aus schwarz wird weiss

Doch zurück zum potenziellen respektive angeblichen Käufer, der die 50’000 Franken bar auf den Tisch gelegt hatte.

Nach drei Wochen überlegt er es sich anders und verlangt sein Geld zurück, das heisst er möchte das Geld auf sein Konto überwiesen haben. Der Hausverkäufer transferiert nun die ganze Anzahlungssumme von seiner Bank zur Bank des angeblichen Käufers. Et voilà: Das Geld ist gewaschen, also Bargeld gegen Bankguthaben.

«Finanzintermediäre im engeren Sinn sind Institutionen, die Kapital von Anlegern entgegennehmen und dieses an Kapitalnehmer weitergeben. Hierunter fallen Banken, Investment- oder Kapitalverwaltungsgesellschaften sowie Versicherungen.» Gabler-Banklexikon

So einfach geht Geldwäsche?

Nein, so einfach geht das nicht, denn der angebliche Käufer bekommt nun ein Problem mit seiner Bank. Er wird seinem Bankberater schriftlich belegen müssen, woher das Geld kommt.

Vielleicht erzählt er, dass er schnellstens eine Reservation auf ein Haus habe machen müssen und deshalb von einer anderen Bank die Geldsumme abgehoben habe. Nun liefert er einen Beleg für die Auszahlung in Höhe von 50’000 Franken sowie die Quittung des Hausverkäufers über diese Summe. Wenn er sehr gewieft ist, versucht er das in Serie.

Da braucht’s schon etwas kriminelle Energie. Kommt er damit durch?

Nein, auch hier ist Vorsicht geboten, denn heutzutage sind die Bankangestellten meistens gut geschult und sensibilisiert in puncto Geldwäscherei.

Zudem braucht der Bankberater, falls du daran denken solltest, diesen zu deinem Komplizen zu machen, meist den Segen der Compliance-Abteilung. Und diese kennen die meisten Tricks und Kniffe rund um Geldwäscherei. Das ist ihr Job.

Wo sind also die Stolperfallen: Gib uns deinen Rat, Hans?

Vorsicht bei Bargeldgeschäften! Spätestens, wenn wir das Geld bei der Bank einzahlen wollen, müssen wir sehr genau nachweisen, woher das Geld stammt.

Ansonsten werden wir nicht nur abgewiesen, sondern wir riskieren eine Anzeige wegen versuchter Geldwäsche. Und noch ein «alter» Tipp: Mache nie aus weissem Geld Schwarzgeld, niemals.

Nehmen wir an, ich würde eine unversteuerte Immobilie im Ausland besitzen und das will ich nun ändern. Was tun?

Ja, es gibt auch Schwarzgeld, das nicht aus krimineller Herkunft stammt, sondern aus nicht versteuertem Vermögen. Wenn du also eine Immobilie im Ausland besitzt. Und jetzt wird dir klar, dass du die Immobilie in den letzten Jahren nicht in deiner Steuererklärung aufgeführt und somit nicht versteuert hast.

Müsste ich ins Gefängnis, gibt es Abhilfe?

Mein Tipp: Mach eine Selbstanzeige bei deiner Steuerbehörde. Zeige Reue, denn das kann jedem von uns passieren. Ja, ein Mal darf so was passieren: jedoch nur ein Mal! Du zahlst dann zwar Steuern nach, aber es ist keine Straftat.

Aufgepasst! Die Schweiz hat mittlerweile mit vielen Nachbarstaaten ein Abkommen geschlossen, wonach gegenseitig Bankdaten und Steuerdaten ausgetauscht werden dürfen. Tendenz steigend.

Sich Albträume ersparen?

Zudem schläft es sich besser: Stell dir vor, du hättest ein unversteuertes Haus in Italien und jedes Mal, wenn du die Grenze überquertest, müsstest du dich fürchten, in Handschellen abgeführt zu werden.

Kein schöner Gedanke. Kennst du weitere Stolperfallen in puncto Geldwäsche?

Noch ein Beispiel kommt mir in den Sinn: Wenn ein Mieter seinem Vermieter regelmässig die Miete in bar zahlt, dann könnte Geldwäscherei vorliegen. Ich rate dringend, nachzufragen.

Vielleicht bezahlt der Vermieter mit der Miete (Bargeld) wiederum einen Handwerker bar auf die Hand für Schwarzarbeit. Und das ist illegal.

Guter Rat ist teuer, deshalb, Hans, als Schlusswort noch einen Tipp vom Profi?

Nun gut. Ich rate allen, vorsichtig zu sein, wenn es um Geld geht – vor allem bei grösseren Summen. Stets daran denken, dass die Bank bereits ab ein paar Tausend Franken wissen will, woher das Geld stammt. Fazit: Der Geldfluss muss immer schriftlich belegt und begründet sein.

Und nie Bargeld annehmen bei Immobilienverkäufen – weder als Reservation, Anzahlung, Einlage usw. Hausverkäufe und Hauskäufe werden in der Schweiz prinzipiell über die Banken abgewickelt. Alles andere ist vermutlich strafbar!

Autor: Hans Graf / Isabel Conzett